Geehrter Herr und Freund!
Es ist nicht mein Wunsch, daß Sie von der ferneren Theilnahme an der Ausführung der von Ihnen entworfenen Decorationen ausscheiden. Ich habe Ihnen bewiesen, daß es mir daran gelegen war, Sie mit den Herren, welchen jene Ausführung unmittelbar übergeben wurde, in einem, für den Fortgang der Arbeiten gedeihlichen guten Einvernehmen zu erhalten.
In diesem Augenblicke kommt es mir nicht zu, die Gründe davon zu beleuchten, daß dieses nöthige gute Einvernehmen schließlich als unmöglich sich herausgestellt hat. Es genügt, anzunehmen, daß diese Unmöglichkeit Ihnen selbst offenbar geworden ist. Die gleiche Ueberzeugung habe ich meinen Herren Verwaltungsräthen mitzutheilen gehabt, ohne damit einen Wunsch auszusprechen. Mein einziger, wirklicher Wunsch ist, daß Sie und ich, zwei ehrenwerthe Männer, in Frieden – für jetzt – scheiden.
Was eine Ihnen zu zahlende Entschädigung betrifft, so gehörte diese Frage in ein Gebiet, in welchem ich nur dann mit der für die ganze Durchführung meines Unternehmens nöthigen Eigenschaft und Stärke mich bewege, wenn ich, wie ich jeden Gewinn meinerseits ausgeschlossen habe – den von jeder Seite her zur strengsten Sparsamkeit verpflichteten Verwaltern des ökonomischen Theiles jede Bestimmung nach ihrem Gewissen zu treffen überlasse.
Sobald sich der Antheil der Herren Brückner an der schließlichen Herstellung der Decorationen festgestellt haben wird, verspreche ich Ihnen mit Bestimmtheit auch dessen zu gedenken, wie Sie in Zukunft, bei der weiteren Verwerthung des geistigen Autorenrechtes, für Ihren bisher genommenen Antheil zu entschädigen sein werden.
Mit der Bitte, Ihrer hochgeehrten Frau Gemahlin, sowie Ihrem Herrn Schwager mich angelegentlichst empfehlen zu wollen, reiche ich Ihnen für jetzt die Hand zum Abschiede und verbleibe stets Ihr
hochachtungsvoll ergebener
Richard Wagner.
Bayreuth,
12. October 1874.