Ich ersehe, daß wir etwas ins Umständliche verfallen, was um so überflüssiger dünkt, als Sie in der Hauptsache mir zu Willen sein wollen, wofür ich Ihnen herzlich Anerkennung und Dank sage! –
Ich erwarte nun, was Sie mir für die Zusprechung der Textbücher für die „Nibelungenstücke“ und die „Meistersinger“ nachträglich noch gewähren wollen, und gestehe Ihnen gerne zu, daß auch ich im Ganzen froh bin, wenn ich diese Affaire auf einmal los werde, – wiewohl ich im Betreff der Einträglichkeit dieser Textbücher denn doch Erfahrungen gemacht habe, welche der Geringschätzung dieses Geschäftes von Ihrer Seite widersprechen. Ich führte Ihnen der vollen Wahrheit getreu den Fall mit Härtels im Betreff des „Lohengrintextes“ an; ich füge dem noch die sehr frühe Erfahrung davon hinzu, daß das Breslauer Theater im ersten Winter der „Tannhäuser“ -Auffürhung 5000 Exemplare des Textes davon aus Dresden bezog, – wobei denn doch immer etwas für den Eigenthümer abfallen muß.
Im Betreff der – feineren – Ausgaben der vollständigen Dichtung des „Ring des Nibelungen“ würde dann einfach zu stipuliren sein, daß jede neue Auflage im Betreff des Honorares und der Ausstattung besonders vereinbart werden sollte. Wollen Sie aber zur Vermeidung späterer Collisionen (auch für Erben und Rechtsnachfolger) hierfür sofort ein Fixum bestimmen, so erwarte ich eine mir möglichst günstige Stipulation hierfür von Ihnen – und zwar mit Recht -, denn Ihre Erben werden jedenfalls einmal reicher sein als die meinigen, – und – was ist ein „Geschäft“ für eine Person? – (Pardon der Abschweifung).
– J.J. Weber hat nie ein allgemeines Verlagsrecht der Dichtung besessen, sondern nur das einer Auflage von 600-700 Exemplaren mit der einigen (meinerseits unüberlegten) Klausel, daß die Veranstaltung einer zweiten Auflage vom Gutachten des Verlegers über deren Thunlichkeit abhängen sollte, was er (ärgerlicherweise) dazu benutzte, mir das Recht zu einer zweiten Auflage noch abzuzwingen. Sein Verzicht auf ferneres Verlagsrecht ist in Briefen an Herrn Batz enthalten, welchen ich Sie (falls Sie hierauf bestehen) zur Vorlage derselben aufzufordern angehen müßte. –
– So will ich denn des Weiteren erwarten, was ich von Ihnen erfahre, und danke Ihnen nochmals im Voraus für die unter allen Umständen anzuerkennende mir gewährte Hülfe …
… Als Nachtrag noch die gute Notiz, daß ganz neuerdings der König von Bayern sich geneigt zeigt, für mein großes Bayreuther Unternehmen die Garantie zu übernehmen, so daß die Aufführungen in möglichst baldiger Zeit nun gesichert erscheinen.