Ich muß Ihnen noch, der nöthigen geschäftlichen Ordnung wegen, anzeigen, daß ich mit Hrn. Schott in einem Vertragsabschluß begriffen bin, nach welchem ich ihm, außer den einzelnen Textbüchern zu den Nibelungenstücken auch das Textbuch der „Meistersinger“ zum Vertriebe überlassen habe … Ich erhalte hierfür, was mir augenblicklich sehr wertvoll ist, nämlich eine größere Vorauszahlung, deren ich, wie Ihnen dieß nicht unbekannt ist, im höchsten Grade benöthigt bin. Da ich noch kein Conto für verkaufte Textbücher von den „Meistersingern“ von Ihnen erhalten zu haben mich entsinne, weiß ich auch nicht wie Sie sich in deisem Punkte bisher zu Schott gestellt hatten. Jedenfalls ist es nun nöthig, daß Sie das früher zweifelhafte Recht als jetzt von mir besätigt dem Verleger wieder zustellen …
Richard Wagner an Volz und Batz am 3. Februar 1874
Briefwechsel | Richard Wagner an Volz und Batz