Euer Hochwohlgeboren
habe ich als noch zum letzten Geburtstagsgeschenke gehörig die erst jetzt durch Maler Heigel abgelieferten beiden Aquarelle zu übersenden und weiters im allerhöchsten Auftrage mitzutheilen was folgt:
1. Seine Majestät der König lassen für Ihren schönen und sehr langen Brief recht vielmals danken. –
2. Die Rückzahlungen an die k. Cabinetskasse zur Deckung eines früher erhaltenen Darlehens dürfen auch noch für das Jahr 1875 sistirt bleiben. –
3. Seine Königliche Majestät sind geneigt, die in Ihrem letzten Briefe berührte Büste anfertigen zu lassen und Ihnen zum Geschenke zu machen. Ich habe daher zu bitten, mir Ihre Wünsche hierwegen des Näheren bekannt geben zu wollen. –
4. Dem eine Aenderung des Artikels III. des zwischen dem Verwaltungsrathe des Richard-Wagner-Theaters und dem k. Hofsekretariate abgeschlossenen Vertrages[i] bezweckenden Ansuchen bedauern Seine Majestät nicht entsprechen zu können, weil die königliche Cabinetskasse für Bauten p. fortlaufend große Zahlungen zu leisten hat und des bedungenen Rückersatzes ihrer Vorschüsse durch den Erlös von Patronats-Scheinen absolut nicht zu entbehren vermag. –
Ich soll ausdrücklich beifügen, daß Sie hierin durchaus kein Uebelwollen zu erblicken haben, sondern daß Seine Königliche Majestät lediglich durch die Verhältnisse genöthigt die Bewilligung versagen müssen und deßhalb unangenehm berührt sein würden, wenn diese Sache nochmals zur Sprache gebracht werden sollte. –
Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung
Euer Hochwohlgeboren
ergebenster
Düfflipp.
München am 23. Oktober
1874.
[i] Artikel III dieses am 20. Februar 1874 abgeschlossenen und sechs Tage später vom König genehmigten Vertrages, durch den dem Bayreuther Unternehmen ein seitens des königlichen Hofsekretariats zu leistender Vorschuß von 100000 Talern gesichert war, hatte folgenden Wortlaut: »III. Von dem Zeitpunkt der Allerhöchsten Genehmigung dieses Vertrages an gehen alle Einnahmen aus Patronatsscheinen für Rechnung der Kabinettskasse Sr. Majestät König Ludwigs II. und zwar insolange, bis der gemachte Vorschuß vollständig abgetragen sein wird.« (Röckl II, S. 134.) Erst am 27. Sept. 1875 verfügte dann der König: »Ich gestatte, daß Ziffer III des im Februar vorigen Jahres zwischen Meinem Hofsekretariate und dem Verwaltungsrate des Richard-Wagner-Theaters in Bayreuth abgeschlossenen und von Mir genehmigten Vertrages geändert werde und nach folgender Fassung zum Vollzug gelange, als: ‘Zur Refundierung ebenbemerkter Vorschußzahlungen werden die Einnahmen aus verkauften Patronatsscheinen bestimmt und zwar sollvon dem auf 520 fl. festgesetzten Preise eines jeden Patronatsscheines, von Nummer 426 dieser Scheine anfangend, ein Anteil von 315 fl. der k. Kabinettskasse zufallen, der Rest von je 210 fl. aber dem Verwaltungsrate zur Bestreitung noch anderweitiger Ausgaben verbleiben.’« (Röckl II, S. 138.)